a) Modelle mit Verbrennungsmotoren dürfen geflogen werden
Montag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr, jedoch längstens bis Sonnenuntergang,
an Sonn -und Feiertagen von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr,
jedoch längstens bis Sonnenuntergang.
b) Segelflugmodelle und Flugmodelle mit Elektromotoren
Montag bis Sonntag von 9:00 bis 20:00 Uhr, jedoch längstens bis Sonnenuntergang.
c) An besonders geschützten Feiertagen – Karfreitag ganztags, Totensonntag und
Volkstrauertag bis 13:00 Uhr – besteht für alle Modelle Flugverbot.